Auch nach 150 Jahren sind Schwangerschaftsabbrüche nach geltendem Recht in Deutschland eine Straftat und werden in § 218 StGB geregelt. Der bundesweite Aktionstag am 15. Mai soll mit vielen Aktionen auf dieses Unrecht aufmerksam machen und fordert die Streichung des Paragrafen. Anlässlich des heutigen Jubiläums erklären Regina Kopp-Herr, stellvertretende Vorsitzende, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir unterstützen den Aktionstag und die Kampagne ‚150 Jahre Widerstand gegen Paragraf 218 – Es reicht!‘, welche das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung mit vielen verschiedenen Aktivistinnen und Aktivisten ins Leben gerufen hat. Genauso wie der § 219a abgeschafft gehört, müssen wir auch das Selbstbestimmungsrecht von Frauen als Grundlage für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen anerkennen und entsprechend handeln. Am besten schaffen wir beide nicht mehr zeitgemäße Paragrafen gleichzeitig und für immer ab.“