Kinder haben Rechte – bald auch per Gesetz

Mir war es immer wichtig, meine Kinder auf dem Weg zu ihrer eigenen Persönlichkeit zu begleiten. Ihnen die Möglichkeit zu geben, schon früh – ihrem Alter angemessen – für ihre Belange einzutreten, überhaupt zu erfahren, dass sie eigene Belange haben – und eine eigene Stimme. Das beginnt schon damit, Kinder wirklich wahrzunehmen. Es ist so alltäglich geworden, dass sich Erwachsene gedankenverloren mit anderen Erwachsenen im Beisein der Kinder unterhalten, als wären diese gar nicht da. Und da wundern sich manche Eltern noch, dass das eigene (Klein-)Kind alle Weihnachtsgeschenke kennt, bevor es diese auspackt. Das Verständnis dafür, dass Kinder eigenständig sind und eigene Bedürfnisse haben, haben viele Erwachsene leider nicht verinnerlicht.


Kinderrechte als Gesetz

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein großes Anliegen für mich persönlich und für die SPD-Fraktion. Wir müssen aber dafür sorgen, dass dies kein Lippenbekenntnis bleibt! Gesetze ändern nichts, wenn wir diese nicht mit Leben füllen. Das zeigt sich vor allem an der jüngsten UNICEF-Studie zur Gewalt in der Erziehung: Auch 20 Jahre nach dem Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung findet jeder sechste Erwachsene, dass ein Klaps auf den Po noch niemandem geschadet habe. Und hier reden wir nur von physischer Gewalt, psychische Gewalt gegen Kinder ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Ich bin froh, dass der jahrzehntelange Streit um die Verankerung nun vermutlich beendet werden kann. Allerdings erfüllt mich eine angedachte Formulierung mit großer Sorge: Das Wohl des Kindes ist nicht vorrangig zu betrachten, sondern angemessen. Ich frage mich: Was heißt angemessen? Damit fallen wir hinter die Formulierung der UN zurück. Bei der Beteiligung der Kinder ist es mir aber wichtig, dass wir auch im Familienrecht vorrangig das Kindeswohl betrachten. Ich finde es bedauerlich, dass sich hier scheinbar die CDU innerhalb der Koalition durchgesetzt hat. Kinderrechte im Grundgesetz sind so nah wie nie zuvor, aber noch sind sie nicht festgeschrieben. Zur Verfassungsänderung benötigt die Koalition auch Stimmen aus der Opposition. Ich hoffe sehr darauf, dass auch die übrigen demokratischen Fraktionen erkennen, wie wichtig es ist, dass unsere Verfassung auch der Zukunft eine Stimme gibt.


Der Ursprung

Zurück geht diese Überzeugung übrigens auf die UN-Kinderrechtskonvention, die die UN-Vollversammlung am 20. November 1989 beschlossen hat. Ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte! Vor 31 Jahren wurden damit erstmals politische Bürgerrechte sowie kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte für Kinder in einem völkerrechtlichen Vertrag zusammengeführt. Nun ist es überfällig, diese Rechte auch im Grundgesetz zu verankern.

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