17. Mai 2018
Eigenbeteiligung beim Mittagessen für Kinder – Mitte-Rechts lässt einkommensschwache Familien im Stich
Anlässlich der heutigen Debatte im nordrhein-westfälischen Landtag zum Antrag der SPD-Fraktion „Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stärken – Eigenbeteiligung an der gemeinsamen Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes streichen!“ erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Kinder aus einkommensschwachen Familien können nach dem Bildungs- und Teilhabepaket am gemeinsamen Mittagessen in Kita oder Schulen teilnehmen. Die betroffenen Familien müssen sich mit einem Eigenanteil in Höhe von einem Euro pro Mittagessen beteiligen. In der Praxis kommt es nach wie vor zu zahlreichen Fällen, in denen die Erziehungsberechtigten diesen Anteil nicht entrichten können. In der Konsequenz werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen von der Teilnahme am Mittagessen ausgeschlossen. Für die jungen Menschen sind diese Erfahrungen daher extrem verletzend. Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung daher auf, im Bundesrat einen Gesetzesantrag des Landes Berlin zu unterstützen, den Eigenanteil von einem Euro zu streichen und den bedürftigen Kindern die Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.
Abrechnung und Einzug des Eigenanteils erweisen sich in der Praxis als viel zu bürokratisch und ziehen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nach sich. Auch das zeigt, dass die Abschaffung des 1-Euro-Anteils beim Mittagessen sinnvoll und notwendig ist. Leider wurde der Antrag der SPD mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass CDU und FDP eine Koalition der sozialen Kälte und Ausgrenzung gebildet haben. Die Landesregierung lässt bedürftige Familien, Kinder und Jugendliche im Stich!“

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